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   BGH, 02.02.1955 - VI ZR 225/53   

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https://dejure.org/1955,6297
BGH, 02.02.1955 - VI ZR 225/53 (https://dejure.org/1955,6297)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1955 - VI ZR 225/53 (https://dejure.org/1955,6297)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1955 - VI ZR 225/53 (https://dejure.org/1955,6297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1955, 282
  • VersR 1955, 205
  • DB 1955, 288
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 03.03.1922 - VII 704/21

    Haftung der Post gegenüber dem Postscheckkontoinhaber

    Auszug aus BGH, 02.02.1955 - VI ZR 225/53
    Vielmehr genügt es, dass die schädigende Handlung in den Kreis der Massnahmen fällt, welche die Ausführung der Verrichtung darstellen (RGZ 104, 141 [144]).
  • BGH, 04.05.1971 - VI ZR 126/69

    Haftung des Vertretenen aufgrund Duldungsvollmacht

    Sein Tun muß, mag er dabei auch weisungswidrig handeln und einem Dritten Schaden zufügen, noch in unmittelbarem innerem Zusammenhang mit der ihm aufgetragenen Verrichtung stehen (RGZ 104, 141, 145; Senatsurteil vom 2. Februar 1955 - VI ZR 225/53 - LM BGB § 831 [D] Nr. 2 = VersR 1955, 205 und vom 24. Juni 1958 - VI ZR 153/57 - LM BGB § 831 [D] Nr. 4 = VersR 1958, 549).
  • BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58

    Rechtsmittel

    Ist ein solcher Zusammenhang gegeben, so handelt der Angestellte im allgemeinen aber auch dann "in Ausführung" der Verrichtung, zu der er bestellt ist, wenn er im Einzelfall seine Befugnisse eigenmächtig oder irrtümlich überschreitet (Urteile des erkennenden Senats vom 2. Februar 1955 - VI ZR 225/53 - VersR 1955, 205; vom 23. Februar 1955 - VI ZR 14/54 - VersR 1955, 214).
  • BGH, 20.09.1966 - VI ZR 258/64

    Entlastung des Arbeitgebers für Fahrer ohne Fahrerlaubnis

    Dabei ist erforderlich und ausreichend, daß die schädigende Handlung mit der übertragenen Verrichtung in einem inneren Zusammenhang steht (Urteile des BGH vom 2. Februar 1955 - VI ZR 225/53 - VersR 1955, 205, vom 23. Februar 1955 - VI ZR 14/54 - VersR 1955, 214 und vom 30. Oktober 1959 - VI ZR 156/58 - NJW 1960, 355 = VersR 1960, 134).
  • BGH, 16.04.1955 - VI ZR 320/54
    Die schädigende Tätigkeit steht mit der übertragenen Verrichtung in einem inneren Zusammenhang, auch wenn im einzelnen der Beklagte zu 2) seine Befugnisse eigenmächtig überschritten haben sollte (so der erkennende Senat in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung VI ZR 14/54 vom 23. Februar 1955, auch in dem Urteil VI ZR 225/53 vom 2. Februar 1955).
  • BGH, 21.06.1963 - VI ZR 250/62
    des Beauftragten aber nicht außerhalb des Kreises der aufgetragenen Verrichtungen, solange es mit diesem Aufgabenkreis nach Zweck und Art noch in einem inneren Zusammenhang steht (BGHZ 11, 151, 153; vgl«, ferner Urteile des erkennenden Senats vom 2, Februar 1955 - VI ZR 225/53 - VersR 1955, 205; vom 23. Februar 1955 - VI ZR 14/54 - VersR 1955, 2105 vom 30. Oktober 1959 - VI ZR 156/58 VersR I960, 134, 137)«» «&as war aber hier der Fall«, Planieren eines größeren Geländes und Heranschaffen des nötigen Auffüllmaterials sind auf die Erreichung des gleichen Arbeitsergebnisses gerichtet; das eine kann nicht ohne das andere geschehen; beides muß auch Hand in Hand gehen, wie R(Pnach seiner Aussage im Strafverfahren u::d der hierauf Bezug nehmenden offenbar unbestrittenen Behauptung des Klägers die ankommenden Lastkraftwagenfahrer denn auch angewiesen hat, wo sie ihren Sand abwerfen sollten; bleiben deren Fahrzeuge in dem losen Untergrund des Geländes stecken, so hindert das den Fortgang der Planierung; sie müssen - auch im Interesce des Plänierungsunternehmers selbst - wieder flott gemacht werden, wozu sich eine an Ort und Stelle befindliche Planierraupe des Unternehmers als gegebenes Hilfsmittel geradezu an bietet«.
  • BGH, 24.01.1967 - VI ZR 284/64

    Schadensersatz infolge eines übergreifenden Brandes auf eine Imbissstube -

    Dabei ist erforderlich und ausreichend, daß die schädigende Handlung mit der übertragenen Verrichtung in einem inneren Zusammenhang steht (Urteile des BGH vom 2. Februar 1955 - VI ZR 225/53 - VersR 1955, 205; 23. Februar 1955 - VI ZR 14/54 - VersR 1955, 214 und vom 30. Oktober 1959 - VI ZR 156/58 NJW 1960, 335).
  • BGH, 23.02.1955 - VI ZR 14/54
    Ist ein solcher Zusammenhang gegeben, so handelt der Angestellte im allgemeinen auch dann "in Ausführung" der Verrichtung, zu der er bestellt ist, wenn er im Einzelfall seine Befugnisse eigenmächtig oder irrtümlich überschritten hat (BGH Urteil vom 2. Februar 1955 - VI ZR 225/53; vgl. auch Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 14. Bearbeitung, § 241 II 2 S. 949; BGB RGRK 10. Aufl. § 831 Anm. 3 mit weiteren Nachweisen).
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